Mitglied im Fachverband können Unternehmen werden, die
denen seitens einer gesetzlichen Krankenkasse die Eignung zur Hilfsmittelversorgung zuerkannt ist.
Was bietet der Verband seinen Mitgliedern?
Wir stehen mit den gesetzlichen Kostenträgern in laufendem Kontakt über Fragen und Konditionen der Hilfsmittelversorgung und stellen unseren Mitgliedern Versorgungsverträge gemäß § 127 Absatz 2 SGB V zur Verfügung.
Wir halten Sie ständig auf dem Laufenden, insbesondere
Wir bieten Ihnen rechtliche Unterstützung und rechtsanwaltliche Beratung, insbesondere in Fragen
Für Ihre tägliche Arbeit erhalten Sie von uns
Durch die rege Kommunikation innerhalb des Verbandes sprechen sich Neuigkeiten schnell herum.
Wir helfen
Über den Bundesinnungsverband für Orthopädietechnik unterstützen wir Ihre Interessen auf Bundesebene.