Infos für Versicherte

Was tun, wenn die Krankenkasse Ihnen die Kostenübernahme des beantragten Hilfsmittels nicht genehmigt?

 1.   Wenn die Krankenkasse Ihnen oder Ihrem Sanitätshaus die Ablehnung oder die Abänderung des beantragten Hilfsmittels nur telefonisch mündlich mitgeteilt hat, fordern Sie von der Krankenkasse zunächst einen schriftlichen widerspruchsfähi­gen Bescheid an.

2.   Sobald Ihnen der Änderungs- oder Ablehnungsbescheid vorliegt, prüfen Sie sofort gemeinsam mit Ihrem behandelnden Arzt, ob die Ablehnungsgründe für Sie nachvollziehbar sind und ob Sie die Entscheidung der Krankenkasse akzeptieren wollen.

Die komplette Orientierungshilfe steht für Sie zum Download bereit. (PDF, 36 KB)