MDR

Mit Einführung der Verordnung (EU) 2017/745 (auch als „Medical Device Regulation – MDR“ bezeichnet) wurde eine Medizinprodukteverordnung auf europäischer Ebene erlassen, die in allen Mitgliedsstaaten der EU direkt gilt. Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie wurde der Geltungsbeginn für die meisten Vorgaben der MDR um ein Jahr auf den 26. Mai 2021 verschoben. Ab diesem Datum muss die Veordnung verprlichtend und in Gänze angewendet werden. Die Vorgaben der MDR werden einen teils deutlichen Einfluss auf die Arbeit von orthopädietechnischen Betrieben und Sanitätshäusern haben.

Der Bundesinnungsverband für Orthopädietechnik (BIV) arbeitet hierzu im Rahmen der Deutschen Gesellschaft für interprofessionelle Hilfsmittelversorgung (DGIHV) e. V. an Leitfäden und Umsetzungshilfen für die Branche. Teils sind diese Informationen öffentlich, teils stehen Sie Mitgliedern des Fachverbands exklusiv im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft zur Verfügung.

Im Mitgliederbereich finden sich unter Sachbearbeiter – MDR weitergehende Informationen zur MDR inklusive einer Handlungsempfehlung zur weiteren Vorbereitung auf die Umsetzung der MDR-Anforderungen.

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