Medizinische Hilfsmittel

Medizinische Hilfsmittel sind Gegenstände und/ oder Geräte, deren Einsatz eine beeinträchtigte Körperfunktion ersetzt, erleichtert, ergänzt oder erst ermöglicht.

Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen, soweit die Hilfsmittel nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen oder laut Gesetz von der Erstattung ausgeschlossen sind (vgl. §§ 33 und 34 SGB V).

Im Bereich der Versorgung durch einen orthopädietechnischen Betrieb bzw. eines Sanitätshauses kommen dabei insbesondere folgende Hilfsmittel in Betracht:

Absauggeräte
Adaptionshilfen
Applikationshilfen
Badehilfen
Bandagen
Bestrahlungsgeräte
Dekubitus
Einlagen
Elektrostimulationsgeräte
Gehhilfen
Inhalations- und Atemtherapiegeräte
Inkontinenzhilfen
Kommunikationshilfen
Kompressionstherapie
Krankenfahrzeuge
Krankenpflegeartikel
Lagerungshilfen
Messgeräte für Körperzustände/-funktionen
Mobilitätshilfen
Orthesen
Prothesen
Schuhe
Sitzhilfen
Sprechhilfen
Stehhilfen
Stomaartikel
Tracheostoma